Alle Besteller müssen mit übermittelten Dokument belegen, dass Sie über 18 Jahre alt sind und so zum Erwerb von Feuerwerk Klasse II berechtigt sind. Die Übermittlung kann per Mail, Fax oder Briefpost erfolgen. Aufträge für Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) können Sie das ganze Jahr über platzieren, ausgeliefert wird die Ware in den letzten drei Werktagen des Jahres.
Ausnahme: Sie verfügen über eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Feuerwerkskörpern.
Für den Erwerb von Feuerwerk außerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit vor Silvester benötigt der Erwerber eine Abbrenngenehmigung seiner Stadt-/Ortsbehörde. Diese ist zusammen mit dem Altersnachweis bei der Bestellung einzureichen.
Wir liefern die bestellten Waren so schnell wie möglich. Bestellungen für Silvesterfeuerwerk werden im Zeitraum der letzten drei Werktage des jeweiligen Jahres zugestellt. Der genaue Liefertermin wird Ihnen noch gesondert mitgeteilt. Bei Nichtverfügbarkeit eines Artikels werden wir Sie umgehend informieren. Eine Lieferung außerhalb Deutschlands ist nicht möglich!